Im Pfarrverband Haibach-Elisabethszell engagieren sich zwei Pfarrgemeinderäte und unterstützen den Seelsorger bei seiner Arbeit.

 

Laut der Satzung ist der Pfarrgemeinderat der vom Diözesanbischof eingesetzte Pfarrpastoralrat zur Förderung der gesamten Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei. Er ist ein beratendes Organ, durch das die Gläubigen dem Pfarrer, der dem Rat vorsteht, in pastoralen Belangen helfen können. Der Pfarrgemeinderat unterstützt den Pfarrer durch Beratung und Umsetzung der Beschlüsse in seinem Leitungsamt und fördert so durch aktive Mitarbeit die Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei. Auf diese Weise nimmt er teil am Heils- und Weltauftrag der Kirche. Der Pfarrgemeinderat wird für 4 Jahre gewählt.

Pfarrgemeinderat Haibach:

 

- Pielmeier Erwin - Sprecher

 

Pfarrgemeinderat Elisabethszell:

 

- Stöger Elisabeth - Sprecherin

 

 


Jeder Pfarrei hat auch eigene Kirchenverwaltungen, die die Verantvortung für das Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen trägt.

 

Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei nach Anhörung des Pfarrgemeinderates. Die Kirchenverwaltung wird von den Pfarrgemeindemitgliedern für 5 Jahre gewählt.

Kirchenverwaltung Haibach:

 

- Fuchs Gerhard - Kirchenpfleger

 

Kirchenverwaltung Elisabethszell:

 

- Feldmeier Reinhard - Kirchenpfleger