Zu der am vergangenen Sonntag
stattgefundenen Jahreshauptversammlung versammelten sich die Mitglieder der Krieger- und Soldatenkameradschaft Haibach nach dem Gottesdienst im Gasthaus Rainer. Vorstand Manfred Dilger konnte
neben den erschienenen Vereinsmitgliedern als Vertreter der Gemeinde den 1. Bürgermeister der Gemeinde Haibach, Fritz Schötz, sowie MdB Alois Rainer begrüßen.
Vorstand Manfred Dilger blickte
in seinem Rechenschaftsbericht auf das vergangene Vereinsjahr zurück.
Neben freudigen Ereignissen, wie der Teilnahme an der Hochzeit eines Vereinskameraden und der Teilnahme am Gründungsfest der KuSK St. Englmar musste man sich leider auch von 2 Kameraden, darunter
der langjährige Vorstand und Ehrenvorstand Sepp Haimerl, verabschieden. In einer Gedenkminute gedachte man den beiden Kameraden.
Vier Mitgliedern konnte man zu runden Geburtstagen gratulieren.
Auch an Veranstaltungen der örtlichen Vereine nahm die KuSK stets mit einer entsprechenden Abordnung teil.
Wichtige Termine im Jahresablauf der Krieger- und Soldatenkameradschaft waren und sind die kirchlichen Feste, an denen nach den jeweils gültigen Regeln, mit einer Abordnung teilgenommen wurde.
Neben dem Erntedankfest und dem Volkstrauertag ist hier besonders das Jahresfest, mit dem Gedenken an die verstorbenen und vermissten Kameraden, zu nennen. Vorstand Dilger dankte hier allen
Mitgliedern für die zahlreiche Teilnahme an den Veranstaltungen.
Der Kassenbericht, vorgetragen
von Kassier Peter Hämmerl bescheinigte insgesamt einen positiven Kassenstand. Dass die Kasse gut geführt wurde bestätigten die Kassenprüfer, so dass die Vorstandschaft einstimmig entlastet
wurde.
In seinem Grußwort erinnerte Bürgermeister Fritz Schötz
daran, wie wichtig es ist, im Ort eine Krieger- und Soldatenkameradschaft zu haben, da diese stets das Gedenken an kriegerische Zeiten aufrechterhalten und eine Mahnung für den Frieden
darstellen. Gerade die kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten Europas erlauben kein Vergessen.
Der KuSK Haibach mit deren Vorsitzenden Manfred Dilger dankte Schötz deshalb für das Aufrechterhalten der Erinnerung an die schrecklichen Kriegszeiten. Die vielen bekannten Namen am
Kriegerdenkmal zeugen davon, dass auch viele Haibacher Bürger in den beiden Weltkriegen ihren Tod fanden.
MdB Alois Rainer richtete ebenfalls ein Grußwort an die Versammlung. Er sprach die aktuelle Situation in der Ukraine an und erläuterte, wie schwierig es ist, parlamentarisch die richtigen
Entscheidungen zu treffen und wie schwierig es werden wird, eine baldige, friedliche Lösung herbeizuführen. Er erinnerte auch nochmal daran, dass das Gedenken und Mahnen eine wichtige Aufgabe der
KuSK ist, die, wichtiger denn je, beibehalten werden muss.
Im weiteren Verlauf konnte
Vorstand Manfred Dilger 11 langjährige Mitglieder mit einer Urkunde und einem Ehrenzeichen für ihre Treue und Verbundenheit zur KuSK Haibach ehren. Für 60 Jahre Mitgliedschaft wurde Helmut
Wiesmüller geehrt. 50 Jahre dem Verein die Treue halten Rudolf Zollner, Reinhold Urban, Hans Urban, Alois Kronfeldner und Franz Dilger. 40 Jahre dabei sind die Kameraden Reinhard Stahl, Albert
Kronfeldner und Lothar Haimerl. Für 25 Jahre Mitgliedschaft konnten Harald Liebl und Matthias Dilger geehrt werden.
In der Vorschau für das
kommende Jahr erwähnte Vorstand Dilger vor allem die Friedenswallfahrt mit Kreiskriegertreffen der „Krieger-Soldaten- und Reservistenkameradschaften des Kreisverbands 1874
Straubing-Bogen“, der am 23.04.2023 in Haibach stattfinden wird.
Er wünscht sich an diesem Tag, aber auch an allen weltlichen und kirchlichen Festen im Jahresverlauf eine zahlreiche Teilnahme seiner Kameraden.
Zum Abschluss dankte Vorstand
Dilger noch dem Kameraden Franz Dilger für das alljährliche Aufstellen des Christbaums am Kriegerdenkmal, den Kanonieren Bernd Hengster und Alois Dilger, allen Fahnenträgern sowie allen
Mitgliedern für die Unterstützung das ganze Jahr über.
Bild: Die geehrten Kameraden
mit Vorstand Manfred Dilger (links), 1. Bürgermeister Fritz Schötz (6. v. l.) und MdB Alois Rainer (rechts) sowie der Vorstandschaft der KuSK Haibach
Vitalitäts-Check zur Innenentwicklung – was ist damit gemeint?
Innenentwicklung ist ein Schlüsselthema für die Gemeindeentwicklung.
Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist inzwischen planerischer Konsens und Hauptziel der Flächensparoffensive der Bayerischen Staatsregierung. Innenentwicklung ist jedoch weit
mehr als eine Frage der Baulandentwicklung. Es geht nicht nur um das Flächensparen, sondern ebenso um lebendige Ortskerne, Zugang zur Grundversorgung und gute Rahmenbedingungen für ein soziales
Miteinander in Städten und Dörfern. Kurz – es geht um die Vitalität der Städte und Dörfer. Im Zusammenarbeit mit der ifuplan GmbH & Co. KG (Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung)
wurde im vergangenen Jahr ein solcher Check für das Gemeindegebiet durchgeführt. Die Ergebnisse wurden der Bevölkerung in einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 08.02.2023 um 19:00 Uhr im
Gasthaus Rainer vorgestellt.
In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und rechtlichen Bestimmungen zu
dieser Wahl.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Zurzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern
an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.
Aufstellung einer Vorschlagsliste
Die Gemeinde stellt ab Januar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Bürgerinnen und Bürger auf. Der
endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst. Aus dieser Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Die
Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. Die Gemeinde erhält hierzu keine Informationen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind:
· Deutsche Staatsangehörigkeit
· Zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 Mindestalter 25 Jahre
und Höchstalter 69 Jahre
· Wohnsitz in der Gemeinde
· Gesundheitliche Eignung
· Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und
Schrift
· Kein Vermögensfall (z.B. Privatinsolvenz)
Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen
oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).
Bewerbungsverfahren
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter
folgender Bekanntmachung:
Bitte benützen Sie für Ihre Bewerbung folgendes Bewerbungsformular:
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 10.03.2023 schriftlich an uns richten oder
persönlich abgeben:
Rathaus der Gemeinde Haibach
Schulstraße 1
Zimmer OG 3
94353 Haibach
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Das Schöffenamt im Bayern – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen
Das Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing ist ebenfalls aufgefordert, Jugendschöffinnen bzw.
Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter der Tel.-Nr. 09421/973-0.
Das Tool zur Visualisierung von Energieerzeugung und -verbrauch wird bereits von über 70 Kommunen und Landkreisen in Bayern (und Franken) genutzt. Stärken Sie das Bewusstsein für die Umsetzung
der Energiewende vor Ort. Dezentrale und regenerative Energieerzeugung ist bereits heute Realität in vielen Kommunen oder Landkreisen.
Wie viel regenerativer Strom wird tatsächlich vor Ort erzeugt?
Wie viel des kommunalen Energiebedarfs ist dadurch gedeckt?
Wie gestalten wir den kommunalen Energiemarkt der Zukunft?
Der EnergieMonitor bietet Ihnen ein digitales Dashboard, das die lokale Energieerzeugung und -verbrauch grafisch aufbereitet. Basierend auf neueste Machine-Learning Technologie erhalten Sie
aktuelle Werte zum Eigenversorgungsgrad, dem Anteil regenerativer Energien sowie einzelner Erzeuger- und Verbrauchsgruppen.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb
die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt werden.
Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel“ geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die
Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt.
Der Bayerische Gesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht (Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG)).
FAQs, Chatbot und Hotline
- Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer
089 / 30 70 00
77
Bei allgemeinen Fragen in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch unter folgender Rufnummer erreichbar.
Die Arbeiten für die Erschließung des neuen Baugebietes Haibachäcker II haben begonnen und sind in vollem Gange. Auf unserer Homepage halten wir euch mit Bildern auf dem aktuellen Stand.
Für unser neues Baugebiet Haibachäcker II besteht nun die Möglichkeit, durch Ausfüllen des zum Download bereitstehenden Fragebogens, sich auf eine Bauparzelle zu bewerben.
Voraussichtliche Erschließung im Herbst 2022 / Baubeginn im Frühjahr 2023.
Sollten Sie Fragen haben dürfen Sie sich gerne an unseren zuständigen Ansprechpartner Herrn Jäger wenden.
Ansprechpartner
Herrn Franz Jäger
Tel. 09963/943039-17
E-Mail: franz.jaeger@haibach-sr.bayern.de