In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und rechtlichen Bestimmungen zu
dieser Wahl.
Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Zurzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffenamt in Bayern
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter und wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern
an den Verhandlungen und Entscheidungsfindungen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts mit.
Aufstellung einer Vorschlagsliste
Die Gemeinde stellt ab Januar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Bürgerinnen und Bürger auf. Der
endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Gemeinderat gefasst. Aus dieser Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Die
Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. Die Gemeinde erhält hierzu keine Informationen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind:
· Deutsche Staatsangehörigkeit
· Zu Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 Mindestalter 25 Jahre
und Höchstalter 69 Jahre
· Wohnsitz in der Gemeinde
· Gesundheitliche Eignung
· Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und
Schrift
· Kein Vermögensfall (z.B. Privatinsolvenz)
Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen
oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).
Bewerbungsverfahren
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie unter
folgender Bekanntmachung:
Bitte benützen Sie für Ihre Bewerbung folgendes Bewerbungsformular:
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 10.03.2023 schriftlich an uns richten oder
persönlich abgeben:
Rathaus der Gemeinde Haibach
Schulstraße 1
Zimmer OG 3
94353 Haibach
Allgemeine Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie über den nachfolgenden Link:
Das Schöffenamt im Bayern – Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen
Das Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing ist ebenfalls aufgefordert, Jugendschöffinnen bzw.
Jugendschöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter der Tel.-Nr. 09421/973-0.
Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte bei der Gemeinderatssitzung
am Donnerstag, 28.07.2022 war die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022. Der Gemeinderat hat den Gesamthaushalt hierbei mit zwei Gegenstimmen beschlossen. Kämmerin
Lena Stehle stellte den Mitgliedern des Gremiums den insgesamt rund 5,4 Millionen umfassenden Haushalt vor.
Im November 2022 wird vom Landkreis Straubing-Bogen wieder eine Sportlerehrung durchgeführt. Geehrt werden im Erwachsenenbereich neben Teilnehmer/innen an Olympischen Spielen bzw. Welt- und
Europameisterschaften, Sportlerinnen und Sportler, die bei Deutschen Meisterschaften die Plätze 1 bis 3 belegt haben oder 1. Bayerischer Meister geworden sind; im Juniorenbereich werden
zusätzlich auch Niederbayerische Meister und Zweit- und Drittplatzierte bei Bayerischen Meisterschaften geehrt.
Weitere Ehrungen können vom Ausschuss für Kultur und Sport beschlossen werden.
Neben erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern ist es dem Landkreis Straubing-Bogen auch wichtig, Funktionäre und Schiedsrichter, die durch ihr langjähriges Engagement (mindestens 10 Jahre) die
Vereinstätigkeit unterstützen und Sportveranstaltungen erst möglich machen, zu ehren.
Die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Straubing-Bogen bzw. auch Privatpersonen werden gebeten, ihre Vorschläge für eine mögliche Sportlerehrung bis spätestens 30.09.2022 beim Landratsamt
einzureichen. Voraussetzung für eine Ehrung ist der Wohnsitz im Landkreis Straubing-Bogen oder die Mitgliedschaft bei einem im Landkreis bestehenden Verein und das Erzielen der entsprechenden
Leistung unter dessen Namen.
Mehr Informationen und Anträge finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.
Das Tool zur Visualisierung von Energieerzeugung und -verbrauch wird bereits von über 70 Kommunen und Landkreisen in Bayern (und Franken) genutzt. Stärken Sie das Bewusstsein für die Umsetzung
der Energiewende vor Ort. Dezentrale und regenerative Energieerzeugung ist bereits heute Realität in vielen Kommunen oder Landkreisen.
Wie viel regenerativer Strom wird tatsächlich vor Ort erzeugt?
Wie viel des kommunalen Energiebedarfs ist dadurch gedeckt?
Wie gestalten wir den kommunalen Energiemarkt der Zukunft?
Der EnergieMonitor bietet Ihnen ein digitales Dashboard, das die lokale Energieerzeugung und -verbrauch grafisch aufbereitet. Basierend auf neueste Machine-Learning Technologie erhalten Sie
aktuelle Werte zum Eigenversorgungsgrad, dem Anteil regenerativer Energien sowie einzelner Erzeuger- und Verbrauchsgruppen.
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen zur Bayerischen Grundsteuerreform.
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb
die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden.
Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt werden.
Im Jahr 2019 wurde das neue Bundesgesetz beschlossen. Für die Bundesländer wurde zusätzlich eine sogenannte „Länderöffnungsklausel“ geschaffen. Jedes Bundesland kann daher für sich die
Entscheidung treffen, ob es das Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell umsetzt.
Der Bayerische Gesetzgeber hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht (Bayerisches Grundsteuergesetz (BayGrStG)).
FAQs, Chatbot und Hotline
- Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer
089 / 30 70 00
77
Bei allgemeinen Fragen in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch unter folgender Rufnummer erreichbar.
Die Arbeiten für die Erschließung des neuen Baugebietes Haibachäcker II haben begonnen und sind in vollem Gange. Auf unserer Homepage halten wir euch mit Bildern auf dem aktuellen Stand.
Für unser neues Baugebiet Haibachäcker II besteht nun die Möglichkeit, durch Ausfüllen des zum Download bereitstehenden Fragebogens, sich auf eine Bauparzelle zu bewerben.
Voraussichtliche Erschließung im Herbst 2022 / Baubeginn im Frühjahr 2023.
Sollten Sie Fragen haben dürfen Sie sich gerne an unseren zuständigen Ansprechpartner Herrn Jäger wenden.
Ansprechpartner
Herrn Franz Jäger
Tel. 09963/943039-17
E-Mail: franz.jaeger@haibach-sr.bayern.de